Ganz klar: Die großen Internetkonzerne profitieren davon, dass sich seit der Einführung des Kontaktverbotes die Kommunikation zunehmend ins Internet verlagert. Doch dies ist nicht zwangsläufig mit einem ungewollten Verlust an Privatheit verbunden, wie viele befürchten. „Wir können einiges tun um unsere Privatheit zu schützen“, meint Prof. Dr. Sabine Trepte vom Lehrstuhl Medienpsychologie an der Universität Hohenheim in Stuttgart. Sie beschäftigt sich unter anderem damit, welchen Einfluss das Internet auf die Privatheit der Nutzer hat und wie diese bewahrt werden kann.
]]>Es gibt derzeit Informationen, dass mehrere Firmen/Organisationen eine Version im Auftrag der Bundesregierung entwickeln. Es liegen Informationen vor, dass eine Version vom Fraunhofer Institut, eine andere Version von data4life (Hasso Plattner Foundation / SAP) und von Google in Zusammenarbeit mit Apple geplant ist. Zum Schutz der personenbezogenen Daten habe ich folgende Fragen:
]]>Dank oder gerade wegen der Corona-Epidemie wird verstärkt auf Heimarbeit wert gelegt. Das birgt aber auch so einige Fallen und eine davon ist die e-Mail. Denn Pishing-Mails sind gefährlich, sehen sie doch aus, wie eine ganz offizielle Nachicht von Jemandem, den man vielleicht schon lange kennt und ein Link ist schnell gedrückt, weil dazu aufgefordert wird.
]]>In den letzten Wochen ist die Verwendung von Zoom-Videokonferenzsoftware explodiert, seit sie sich als Plattform der Wahl herausgestellt hat, um alles von Kabinettssitzungen bis zu Firmenbesprechungen inmitten des anhaltenden Ausbruchs des Coronavirus zu veranstalten. Die Arbeit von zu Hause, das sog. "Home-Office" wurde während der Epidemie zur neuen Normalität.
]]>Die Krise zeigt, Home Office geht doch plötzlich für viele Mitarbeiter. Und der Datenschutz? Bleibt schnell mal auf der Strecke. Denn dafür hatte natürlich niemand Zeit. Man ist schon froh, dass das Laptop und die Unternehmens-IT funzt. Hochriskant - genauso wie das Corona-Virus, denn Datenklau, Hacker-Angriffe und Trolltum sind auch unsichtbar, aber hochansteckend.
]]>Gerd Bruckner, TÜV zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter in München informiert.
]]>Um die Weiterverbreitung von „Covid-19“, allgemein als „Corona-Virus“ bezeichnet, einzudämmen haben zahlreiche Unternehmen Heimarbeit eingeführt bzw. angeordnet. Das klingt zuerst einmal ganz einfach, doch erfüllten die Heimarbeitsplätze auch die Vorgaben der DSGVO? Denn welches Unternehmen, insbesondere Kleinunternehmen, Vereine und der Mittelstand ist darauf vorbereitet, dass deren Mitarbeiter die Vorgaben der DSGVO einhalten? Eine Arbeit zuhause birgt Risiken für die Vertraulichkeit, Integrität, Datensicherheit und ggf. auch Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten.
Diese Risiken sind nach Art. 32 DSGVO, Art. 24 Abs. 1 DSGVO und Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO zu „behandeln“, indem technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) getroffen werden, die diese Risiken ausschließen bzw. minimieren.
Der Bundestag hat am 27. Juni 2019 zwei Datenschutzgesetze beschlossen. Zum einen ging es um den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung 2016 / 679 und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016 / 680 ab (19/4674, 19/5647 Nr. 12), dem CDU/CSU und SPD zustimmten, während die Opposition ihn ablehnte.
]]>Wie Netzpolitik.org mitteilt, hat der belgische Sender VRT NWS herausgefunden, dass bei Nutzung der Assistenzsysteme Google Home und Google Assistant auf dem Mobiltelefon damit gerechnet werden muss, dass die Mitschnitte auch von Personen abgehört werden.
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