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Datenschutzbeauftragter in München berät und hilft bei der Umsetzung der DSGVO
Externer Datenschutzbeauftragter (zertifiziert DSB-TÜV) hilft
Ob Newsletter, Visitenkarte, Emailkontakt oder Werbeschreiben. Gerade Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) haben keine Zeit oder wenig Erfahrung, um die eigene Firma EU-DSGVO konform abzusichern. Es sind einige Dinge aus der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) zu beachten, damit die eigenen Daten und Kontakte sicher verwaltet, die Verarbeitung von Daten Dritter datenschutzkonfrm verarbeitet und die Vorgaben des Landesamt für Datenschutzaufsicht erfüllt sind. Es geht schließlich um die Datensicherheit und das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen (Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden) und ihrer eigenen Daten.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zwingend erforderlich?
Firmen ab 20 Mitarbeitern*, die ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, benötigen einen Datenschutzbeauftragten. Herr Bruckner ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und steht interessierten Firmen beratend und als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
Bei der Feststellung der Anzahl sind neben Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten auch freie Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten und Leiharbeitnehmer miteinzubeziehen. Entscheidend ist, dass die betreffenden Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Grundsätzlich ist das bereits bei einfacher E-Mail-Kommunikation gegeben.
* Bestellpflicht (Art. 37 DSGVO, § 38 DSAnpUG EU)
Da weder die Geschäftsleitung, noch ein Abteilungsleiter (z.B. IT-Bereich) als interner Datenschutzbeauftragter in Frage kommen (Interessenskollision) muss ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Der Vorteil für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten liegt darin, dass Sie diesen für eine Vertragslaufzeit bestellen und bei Bedarf auch wieder kündigen können. Zudem wird ein externer Datenschutzbeauftragter in die Mithaftung genommen. Ein interner Datenschutzbeauftragter hingegen ist dem eines Betriebsratmitglieds gleichzusetzen und ist somit bei Bedarf nur schwerlich kündbar und haftet als Mitarbeiter grundsätzlich nicht. Zudem muss dem internen Datenschutzbeauftragten für seine Arbeit Zeit eingeräumt werden, damit dieser den gestellten Aufgaben nachgehen kann.
Er übernimmt für Sie die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten und Sie können sich auf Ihre Kernkompetenz und Ihre Aufgaben konzentrieren.
Datenschutzbeauftragter nicht zwingend, Beratung aber sinnvoll?
Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, sollten sich vergegenwärtigen, dass die Anforderungen trotzdem erfüllt werden, was impliziert, dass die Geschäftsleitung sich allein um die Erfüllung der Anforderungen kümmern muss. Eine Beratung ist deshalb auch hier, wenn auch nicht ein eigenständiger Datenschutzbeauftragter notwendig, schon aus Zeitgründen, sinnvoll.
Aus diesem Grund beraten wir auch KMU, die ggf. keinen Datenschutzbeauftragten benötigen und statten diese mit allen wichtigen Informationen und Arbeitsmaterialien aus und betreuen diese bei internen und externen Änderungen.
Unser Berater arbeitet in seiner Funktion als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen sehr eng mit Ihren Mitarbeitern und Datenschutzkoordinatoren zusammen. Dabei werden die Datenschutzkoordinatoren (soweit von der Größe notwendig) geschult, werden fortlaufend über Änderungen informiert und halten den Kontakt zu den Fachabteilungen, so dass der Weg für die aktuellen Informationen kurz gehalten wird. Die Kosten hängen davon ab, wie viele Aufgaben Sie uns übertragen. Darüber hinaus entstehen unterschiedliche Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten aufgrund der Branche, der Zahl der Unternehmensstandorte sowie der Mitarbeiterzahl im Unternehmen.
Die detaillierten Leistungen vom Datenschutzkonzept über die erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen, das aufstellen und fortführen der Verfahrensverzeichnisse bis zu den Datenschutzschulungen der Mitarbeiter sind deshalb unterschiedlich und bedürfen einem eingehenden Gespräch. Dabei stellen wir mit Ihnen gemeinsam den Umfang fest. Dass der Datenschutzbeauftragte der Geheimhaltung unterliegt, versteht sich von selbst.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzexperte oder senden Sie bitte eine mail an dsb@cybernex.de .