Löschung personenbezogener Daten nach Artikel 17 DSGVO
Recht auf Vergessenwerden
Eine Person hat gemäß Artikel 17 der DSGVO das Recht auf Löschung der eigenen Daten bei Unternehmen und öffentlichen Institutionen
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten von Bewerbern, Mitarbeitern und Kunden nach DS-GVO
Was versteht die DSGVO unter personenbezogenen Daten?
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Dazu gehören auch Unternehmensdaten, wenn sich diese Daten auf eine bestimmte Person, nämlich den Unternehmer, beziehen lassen, z. B. bei Personengesellschaften oder inhabergeführten GmbHs.
Visitenkarte reicht als Zustimmung für Werbung nicht aus
Visitenkarte auf Messen und Ausstellungen ist nach DSGVO nicht ausreichend für Zwecke der Werbung
Darf die ausgehändigte Visitenkarte für Werbung genutzt werden?
Hinterlässt ein Messebesucher im Zusammenhang mit einer Informationsanforderung lediglich seine Visitenkarte, berechtigt dies alleine noch nicht zur Nutzung der weiteren darauf angegebenen Daten, z. B. der Telefon- oder der Telefaxnummer oder der E-Mail-Adresse, für Zwecke der Werbung oder zur Zusendung von Newslettern per E-Mail, weil darin noch keine ausdrückliche Einwilligung in die Nutzung dieser Daten für Werbung i. S. v. § 7 Abs. 2 UWG gesehen werden kann.
Unterrichtung und Verpflichtung der Beschäftigten nach der DS-GVO
Besteht eine Unterrichtung und Verpflichtung von Mitarbeitern nach der Datenschutzgrundverordnung?
Wie das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mitteilt, gilt die Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen als ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen, damit ein Verantwortlicher (siehe Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 1 DS-GVO) oder ein Auftragsverarbeiter (siehe Art. 28 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO) die Einhaltung der Grundsätze der DS-GVO sicherstellen und nachweisen kann („Rechenschaftspflicht“). Diese Grundsätze der DS-GVO, festgelegt in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO, beinhalten im Wesentlichen folgende Pflichten:
Datenschutzbeauftragter in München berät und hilft bei der Umsetzung der DSGVO
Externer Datenschutzbeauftragter (zertifiziert DSB-TÜV) hilft
Ob Newsletter, Visitenkarte, Emailkontakt oder Werbeschreiben. Gerade Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) haben keine Zeit oder wenig Erfahrung, um die eigene Firma EU-DSGVO konform abzusichern. Es sind einige Dinge aus der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) zu beachten, damit die eigenen Daten und Kontakte sicher verwaltet, die Verarbeitung von Daten Dritter datenschutzkonfrm verarbeitet und die Vorgaben des Landesamt für Datenschutzaufsicht erfüllt sind. Es geht schließlich um die Datensicherheit und das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen (Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden) und ihrer eigenen Daten.