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Fragen und Antworten rund um den Datenschutz (DSGVO)

Gerd Bruckner, TÜV zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter in München informiert.

Benötigen Home-Office Mitarbeiter eine Unternehmer-Richtlinie?

Eine Arbeit zuhause birgt Risiken für die Vertraulichkeit, Integrität, Datensicherheit und ggf. auch Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten.

Diese Risiken sind nach Art. 32 DSGVO, Art. 24 Abs. 1 DSGVO und Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO zu „behandeln“, indem technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) getroffen werden, die diese Risiken ausschließen bzw. minimieren.

Aus diesem Grund sollten für die Beschäftigten, die Heimarbeit leisten bzw. im Home-Office arbeiten, eine Richtlinie vorliegen, die verbindlich festlegt, wie im Home-Office mit Daten umzugehen ist.

Eine Musterrichtlinie finden Sie hier

Wann benötigt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Der Bundestag hat am 27. Juni 2019 zwei Datenschutzgesetze beschlossen. Zum einen ging es um den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung 2016 / 679 und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016 / 680 ab (19/4674, 19/5647 Nr. 12).

Besonders wichtig war der Beschluss, die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen erst ab 20 Mitarbeitern zwingend vorzuschreiben.

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter gem. § 38 DSAnpUG-EU muss nun bestellt werden, wenn i. d. R. mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutzfolgenabschätzung unterliegen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Wann müssen personenbezogene Daten gelöscht werden?

Eine Person hat gemäß Artikel 17 der DSGVO das Recht auf Löschung der eigenen Daten bei Unternehmen und öffentlichen Institutionen das Recht auf Löschung (DSGVO Artikel 17).

Weitere Informationen finden Sie hier

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Dazu gehören auch Unternehmensdaten, wenn sich diese Daten auf eine bestimmte Person, nämlich den Unternehmer, beziehen lassen, z. B. bei Personengesellschaften oder inhabergeführten GmbHs.

Weitere Details und Informatonen finden Sie hier

 

 

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